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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Auch bei einer Kinderlosigkeit aufgrund von Unfruchtbarkeit sind die Kosten einer Adoption nicht als Krankheitsfolgekosten abziehbar.

Ungewollte Kinderlosigkeit kann für Eltern sehr belastend sein. Trotzdem ist eine Adoption nicht mit einer Heilbehandlung gleichzustellen, wie das Finanzgericht Münster meint. Die Kosten für die Adoption sind damit keine außergewöhnliche Belastung, weil sie nicht auf einer zwangsläufigen Maßnahme beruhen und damit keine Krankheitskosten im eigentlichen Sinn darstellen. Das gilt auch dann, wenn der Adoption eine erfolglose Behandlung für die Kinderlosigkeit vorangegangen ist. Im Hinblick auf die Ankündigung eines BFH-Senats, die Adoptionskosten doch zum Steuerabzug zuzulassen hat das Gericht aber die Revision zu diesem Urteil zugelassen. Ob die klagenden Eltern davon Gebrauch machen, ist noch nicht bekannt.


Informationsveranstaltung 2024

In regelmäßigen Abständen finden Informationsveranstaltungen für unsere Mandanten statt. Die Termine veröffentlichen wir auch hier auf unserer Homepage. Bleiben Sie auf dem Laufenden und nehmen Sie an unserer nächsten Veranstaltung teil. Wir freuen uns auf Sie!