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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerberatungskosten für Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Das Honorar für den Steuerberater, der den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Gesellschaftsanteils ermittelt und erklärt, gehört zu den abziehbaren Veräußerungskosten.

Im Gegensatz zu früher sind Steuerberatungskosten nur noch dann steuerlich abziehbar, wenn sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzusehen sind. Für die Ermittlung und Erklärung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Anteile an einer Kapitalgesellschaft wollte ein Finanzamt daher den Verkäufern den Abzug der damit verbundenen Steuerberatungskosten nicht gewähren. Das begründete das Finanzamt damit, dass die Kosten nicht durch die Anteilsveräußerung, sondern durch die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen veranlasst seien.

Dem hat das Finanzgericht Hessen nun widersprochen. Auch wenn ein Senat des Bundesfinanzhofs den Begriff der Veräußerungskosten sehr restriktiv ausgelegt habe, würden die anderen Senate den Begriff großzügiger auslegen. Entscheidend sei demnach nicht, dass die Kosten in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Anteilsverkauf stehen, sondern ob ein Veranlassungszusammenhang mit diesem Anteilsverkauf besteht. Da dies hier der Fall sei, sind auch die Steuerberatungskosten zu den Veräußerungskosten zu rechnen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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