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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aussetzung der Vollziehung für Grundsteuerwertbescheid

Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.

Seit der Grundsteuerreform werden die neuen Regelungen sowohl nach dem Bundesmodell als auch nach den Ländermodellen von einigen Experten als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Dazu sind inzwischen diverse Musterverfahren anhängig. Der Bundesfinanzhof hat nun in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des auf dem Bundesmodell basierenden Grundsteuerwertbescheids gewährt. Allerdings äußert sich der Bundesfinanzhof in der Begründung seines Beschlusses nicht dazu, ob er das Bundesmodell tatsächlich als verfassungswidrig ansieht, da dies erst im Hauptverfahren entschieden wird.

Grund für die Aussetzung der Vollziehung war vielmehr, dass das Bundesmodell nicht den Nachweis eines niedrigeren Werts der Immobilie vorsieht, die beiden Kläger aber triftig dargelegt hatten, dass sich für ihre Immobilien nach dem Bundesmodell ein deutlich zu hoher Grundsteuerwert ergibt. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot einer Übermaßbesteuerung. Der Bundesfinanzhof hatte aber bereits bei verschiedenen anderen typisierenden Bewertungsregelungen entschieden, dass der Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot zuzulassen ist, wenn der Gesetzgeber einen solchen Nachweis nicht ausdrücklich geregelt hat. Auch hier haben die Richter diesen Nachweis als Alternative ins Spiel gebracht.

Im Endeffekt haben die beiden Beschlüsse zwei Konsequenzen: Auf der einen Seite können sich nun auch andere Grundbesitzer, die ihre Immobilie durch das Bundesmodell als deutlich überbewertet ansehen, auf die Argumentation des Bundesfinanzhofs stützen. Andererseits haben die Beschlüsse aber erstmal keine direkten Auswirkungen für diejenigen, die die neuen Grundsteuerregelungen grundsätzlich als verfassungswidrig zu Fall bringen wollen, denn zur grundsätzlichen Verfassungskonformität hat sich der Bundesfinanzhof nicht geäußert.


Informationsveranstaltung 2024

In regelmäßigen Abständen finden Informationsveranstaltungen für unsere Mandanten statt. Die Termine veröffentlichen wir auch hier auf unserer Homepage. Bleiben Sie auf dem Laufenden und nehmen Sie an unserer nächsten Veranstaltung teil. Wir freuen uns auf Sie!