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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform

Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.

In zwei Musterverfahren hat das Finanzgericht Baden-Württemberg das Landesmodell für die Grundsteuer B, also die Grundsteuer für Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen, als verfassungsgemäß eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts ist es mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass das Land entgegen der bisherigen Regelung und den diversen anderen Neuregelungen die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erhebt, ohne dabei Gebäude zu berücksichtigen, die auf dem Grundstück stehen. Dabei beruft sich das Gericht auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers bei der Auswahl des Steuergegenstands.

Der mit der pauschalen Bewertung des Bodenrichtwerts angestrebte Wertkorridor von plus oder minus 30 % des tatsächlichen Verkehrswerts ist aufgrund des andernfalls unverhältnismäßigen Aufwands bei der individuellen Bewertung jedes einzelnen Grundstücks ebenfalls verfassungsrechtlich hinnehmbar, zumal der Eigentümer durch Gutachten einen abweichenden Verkehrswert nachweisen kann. Auch die Tatsache, dass die konkrete Höhe der neuen Grundsteuer noch gar nicht feststeht, bis die Kommunen ihre Hebesätze für 2025 festgelegt haben, sieht das Gericht als hinnehmbar an, weil das öffentliche Interesse an der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer das Interesse der Grundstückseigentümer an der Vorhersehbarkeit der Grundsteuerlast während des Übergangszeitraums überwiege.

Gegen die Urteile des Finanzgerichts kann Revision eingelegt werden, womit als nächstes der Bundesfinanzhof über das Landesmodell in Baden-Württemberg entscheiden müsste. Auch wenn es die Immobilieneigentümer im Ländle nicht unbedingt glücklich macht, ist mit diesen Urteilen die Wahrscheinlichkeit, das neue Grundsteuermodell zu Fall zu bringen, um ein ganzes Stück geschrumpft.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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