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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Voraussetzungen für Ansatz einer Pensionsrückstellung

Wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Versorgungskomponente nicht eindeutig geregelt sind, hat das keine schädlichen Folgen für die Pensionsrückstellung zu einer anderen Versorgungskomponente, deren Voraussetzungen klar bestimmt sind.

Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist möglich, wenn und soweit die schriftlich erteilte Pensionszusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen macht. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass ein Verstoß gegen diese Eindeutigkeitsvoraussetzung bei einer Komponente der Versorgungsleistung keine negativen Auswirkungen auf die Rückstellung für die Zusage einer anderen Komponente hat, sofern die zugesagten Leistungen entsprechend teilbar sind.

Im Streitfall hatte eine GmbH ihren ehemaligen geschäftsführenden Gesellschaftern nach deren vorzeitigem Ausscheiden eine Altersrente gezahlt. Während die Voraussetzungen für die reguläre Altersrente ab dem 65. Geburtstag klar definiert waren, war die Regelung für einen vorzeitigen Bezug jedoch nicht so eindeutig wie gedacht. Das Finanzamt wollte daher die gesamte Pensionsrückstellung nicht anerkennen, wurde aber vom Bundesfinanzhof nun eines Besseren belehrt: Sind die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist dafür eine Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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