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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung

Auch eine gesunde Mutter kann die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn eine genetische Erkrankung des Vaters diese notwendig macht.

Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) können vor einer künstlichen Befruchtung genetische Defekte des Embryos festgestellt werden. Auch wenn das Finanzamt normalerweise nur die Kosten für eigene Krankheiten als außergewöhnliche Belastung anerkennt, kann eine gesunde Mutter zumindest in bestimmten Fällen die PID ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn der Vater eine Erbgutschädigung hat, die sich auch auf den gezeugten Nachwuchs auswirken kann und somit ein triftiger Grund für eine PID vorliegt. In diesem Fall sind die Aufwendungen für die PID zwangsläufig entstanden, weil die ärztlichen Maßnahmen bei der Mutter dem Zweck dienen, eine durch Krankheit beeinträchtigte körperliche Funktion ihres Partners auszugleichen. Aufgrund der untrennbaren biologischen Zusammenhänge schließt die Abziehbarkeit daher auch diejenigen erforderlichen Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der nicht erkrankten Mutter vorgenommen werden. Dass Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet sind, hat laut dem Urteil des Bundesfinanzhofs auf die Abziehbarkeit ebenfalls keine Auswirkungen.


Informationsveranstaltung 2024

In regelmäßigen Abständen finden Informationsveranstaltungen für unsere Mandanten statt. Die Termine veröffentlichen wir auch hier auf unserer Homepage. Bleiben Sie auf dem Laufenden und nehmen Sie an unserer nächsten Veranstaltung teil. Wir freuen uns auf Sie!