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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Waschservice ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Die Leistungen eines Wachservices werden außerhalb des Haushalts erbracht und sind deshalb keine Haushaltsnahe Dienstleistung.

Immer wieder müssen die Finanzgerichte über Klagen entscheiden, denen ein "man kann es ja mal probieren"-Fall zugrunde liegt. In so einem Fall versuchen Steuerzahler Ausgaben steuerlich geltend zu machen, die nur mit viel Wohlwollen und zwei zugekniffenen Augen ansatzweise die steuerlichen Voraussetzungen für einen Abzug erfüllen könnten. Manchmal geht so etwas beim Finanzamt durch, aber wenn das Finanzamt genauer hinschaut und die Sache womöglich noch beim Finanzgericht landet, sind die Erfolgsaussichten praktisch null.

Daher überrascht es auch nicht, dass das Finanzgericht Münster den Abzug der Kosten eines Waschservices für Kleidung (Waschen, Bügeln, Stärken, Mangeln) nicht zum Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung zugelassen hat. Auch wenn es sich um eine typische Haushaltstätigkeit handelt, wird die Leistung des Waschservices außerhalb des Haushalts erbracht und erfüllt damit nicht die Hauptvoraussetzung für den Steuerbonus.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!