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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge

Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen.

Für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen gibt es einen jährlichen Höchstbetrag, der pro Unternehmen geprüft wird. Wenn ein Einzelunternehmer zwei voneinander unabhängige Betriebe führt, kann er den Höchstbetrag so für jeden Betrieb separat ausschöpfen Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich nun mit der Frage befassen, ob der Inhaber eines Altmaterialgroßhandels einen zweiten Gewerbebetrieb führt oder ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt.

Der Kläger hatte zuvor von seiner Mutter einen Schrotthandel geerbt, der unter derselben Anschrift geführt wurde, aber separate Geschäftsräume, Konten und eine separate Buchführung sowie eine eigene Steuernummer besaß. Das Finanzgericht ging in diesem Fall von einem einheitlichen Gewerbebetrieb aus, weil die Betriebsteile nicht nur unter einer gemeinsamen Anschrift tätig sind, sondern gleichartige Tätigkeiten ausführen und sich gegenseitig ergänzen. Das Gericht berücksichtigte noch weitere Faktoren, die aber zum selben Ergebnis führten. Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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