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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Personengesellschaften

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.

Nach der gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz können Wirtschaftsgüter in bestimmten Fällen zum Buchwert, also ohne Aufdeckung stiller Reserven, von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt werden. Das gilt sowohl für verschiedene Betriebsvermögen desselben Unternehmers als auch für einen Transfer innerhalb einer Personengesellschaft oder an eine andere Personengesellschaft, an der der Eigentümer beteiligt ist. Nicht erfasst vom Gesetz ist dagegen der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter im gleichen Verhältnis beteiligt sind.

Diese Regelungslücke hat das Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrigen Verfassungsverstoß eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend ab 2001 eine entsprechende Neuregelung vorzunehmen, die auch solche Übertragungen erfasst. Bis zu dieser Neuregelung hat das Gericht angeordnet, dass die derzeitige gesetzliche Regelung mit der Maßgabe weiterhin anwendbar ist, dass sie auch für Wirtschaftsguttransfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gilt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!