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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Höherer Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2024

Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert.

Es steht nun fest, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen in der Gastronomie nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert wird. Die Regelung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt und sollte ursprünglich vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 laufen, wurde dann aber zweimal verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2023. Auch wenn es zunächst unisono Beteuerungen gab, dass eine weitere Verlängerung der Regelung eigentlich nur Formsache sei, hat sich schon im Spätsommer abgezeichnet, dass eine Fortführung der Regelung wegen der angespannten Haushaltslage für 2024 auf wackeligen Beinen steht.

Nachdem sich der Bundestag endgültig gegen eine Verlängerung entschieden hatte, haben mehrere Bundesländer im November über den Bundesrat eine Verlängerung beantragt. Dieser Antrag fand aber im Bundesrat keine Mehrheit, und so wird ab dem 1. Januar 2024 in der Gastronomie wieder ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 19 % sowohl für Speisen als auch für Getränke gelten. Die Branche muss damit neben den seit Anfang 2022 drastisch gestiegenen Lebensmittelpreisen ab 2024 auch den höheren Steuersatz berücksichtigen, was zu Preissteigerungen und Gewinneinbußen führen wird.


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In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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