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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Urteil zum gewerblichen Grundstückshandel

Mit einem neuen Urteil präzisiert der Bundesfinanzhof die Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel.

Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird ein gewerblicher Grundstückshandel erst dann angenommen, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb oder der Bebauung mehr als 3 Immobilienobjekte verkauft werden. Werden weniger als 4 Objekte in dem Zeitraum verkauft, so müssen besondere Anzeichen vorliegen, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen. Solche Anzeichen können nach der bisherigen Rechtsprechung ein Verkauf vor der Bebauung, eine Bebauung nach den Wünschen des Erwerbers oder eine Einschaltung des Bauunternehmens des Bebauers sein. Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil weitere Indizien für einen gewerblichen Grundstückshandel festgelegt:

  • Das Bauprojekt wird nur kurzfristig finanziert.

  • Bereits während der Bauphase wird die Veräußerungsabsicht dokumentiert, es werden z.B. Anzeigen aufgegeben oder ein Makler beauftragt.

  • Bereits vor Fertigstellung wird ein Vorvertrag mit einem künftigen Erwerber geschlossen.

  • Bei der Veräußerung werden Gewährleistungspflichten übernommen, die den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen überschreiten.

Es kommt also immer darauf an, ob dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, dass er von vornherein zum Verkauf entschlossen war.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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