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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Dokumentation von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Sofern klar ist, dass die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wurde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine ungenaue Dokumentation der Arbeitszeit nicht schädlich für die Steuerfreiheit der Zuschläge.

Damit das Finanzamt Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit als steuerfrei anerkennt, verlangt es in der Regel eine genaue Aufzeichnung der Arbeitszeit. Weil statt der genauen Uhrzeit des Beginns und Endes der Nachtarbeit nur ein Zeitraum und die darin geleistete Stundenzahl aufgezeichnet wurde, verweigerte das Finanzamt daher einem Arbeitgeber die Steuerfreiheit der Zuschläge. Dem hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein widersprochen und festgestellt, dass ungenauere Aufzeichnungen unschädlich sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nachweislich erfüllt sind. Dass die Nachtarbeit geleistet wurde, war in diesem Fall unstreitig, es ging nur um den Umfang der Aufzeichnungspflicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!