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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verbindlicher Rechtsformzusatz

Für Unternehmen ist ab dem 1. April 2003 die Angabe eines eindeutigen Rechtsformzusatzes verbindlich vorgeschrieben.

Ab dem 1. April 2003 müssen alle Unternehmen einen eindeutigen Rechtsformzusatz führen. Einzelkaufleute können als Rechtsformzusatz "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, also "e.Kfm.", "e.Kfr.", "e.K." verwenden. Personenhandelsgesellschaften dürfen dann nicht mehr als Müller & Co. firmieren, sondern müssen die konkrete Gesellschaftsform angeben, also offene Handelsgesellschaft, oHG, Kommanditgesellschaft oder KG.

Um den betroffenen Unternehmen Kosten zu ersparen, müssen diese Rechtsformzusätze nicht extra in das Handelsregister eingetragen werden, soweit sich die Änderung im Handelsregister auf die Aufnahme des Rechtsformzusatzes beschränkt.

Es besteht aber eine gesetzliche Verpflichtung, diese Rechtsformzusätze auf dem Geschäftspapier anzugeben. Zusätzlich sind auf dem Briefpapier der Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!