Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kostenbeteiligung bei einer doppelten Haushaltsführung

Die Kostenbeteiligung an der Haushaltsführung am Hauptwohnsitz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung darf zwar nicht erkennbar unzureichend sein, muss aber weder eine bestimmte Grenze erreichen noch regelmäßig erfolgen.

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte setzt an diesem Ort nicht nur eine Wohnung, sondern auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Der zweite Teil der Regelung zielt vor allem auf Arbeitnehmer ab, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern oder anderen Verwandten haben. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung zwar nicht erkennbar unzureichend sein darf. Als Vergleichsmaßstab dienen die im Jahr tatsächlich entstandenen Haushalts- und sonstigen Lebenshaltungskosten.

Allerdings sieht das Gesetz keine bestimmte Grenze vor, und ebenso wenig ist eine laufende Beteiligung an den Kosten erforderlich. Dass der Kläger erst zum Jahresende einen größeren Betrag an seine Eltern überwiesen hat, wirkt sich also nicht negativ aus, zumal er auch Lebensmitteleinkäufe in nennenswertem Umfang am Heimatort nachweisen konnte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!