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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abgabefrist für die Grundsteuererklärung

Während sich der Bund eine großzügige Fristverlängerung genehmigt, ist für die meisten Immobilieneigentümer die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung am 31. Januar 2023 abgelaufen.

Nachdem bis zum Ende der ursprünglichen Abgabefrist am 31. Oktober 2022 noch nicht einmal die Hälfte aller Feststellungserklärungen zur Grundsteuer vorlag, haben alle Bundesländer die Frist einmalig um drei Monate, also bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Wenige Tage vor Ablauf dieser Frist fehlte immer noch rund ein Drittel der Erklärungen, weshalb sich Bayern im Alleingang zu einer weiteren Fristverlängerung um drei Monate bis zum 30. April 2023 entschlossen hat. In allen anderen Bundesländern ist die Frist jedoch abgelaufen, wobei noch nicht klar ist, wie viele Erklärungen noch "in letzter Minute" abgegeben wurden.

Fest steht nur, dass immer noch mehrere Millionen Feststellungserklärungen ausstehen, und dass allen Immobilieneigentümern, die die Frist versäumt haben, ein Verspätungszuschlag aufgebrummt werden kann. In der Regel werden die Finanzämter jedoch erstmal nur an die Abgabe erinnern und auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags verzichten, wenn die Abgabe zeitnah nachgeholt wird. Die Bundesregierung hat sich derweil selbst eine großzügige Fristverlängerung genehmigt und gibt viele Grundsteuererklärungen für Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September 2023 ab. Das betrifft jedoch vor allem Objekte, die ohnehin von der Grundsteuer befreit sind. Für die steuerpflichtigen Liegenschaften sollen die Steuererklärungen dagegen bis Ende März erledigt sein.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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