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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wahl zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei einer Betriebsaufgabe

Nicht nur bei einer Betriebsveräußerung, sondern auch bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe steht dem Betriebsinhaber ein Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Zuflussbesteuerung zu.

Ein Unternehmer, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann - wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge - zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des daraus resultierenden Gewinns wählen. Mit dieser Entscheidung macht der Bundesfinanzhof deutlich, dass er die Unterscheidung zwischen Betriebsveräußerung einerseits und Betriebsaufgabe mit Veräußerung von Wirtschaftsgütern andererseits für überholt hält, jedenfalls soweit es die Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge betrifft. Denn ohne dieses Wahlrecht auch bei einer Betriebsaufgabe bestünde die Gefahr, dass der Rentenempfänger bei Versterben vor dem Erreichen seiner statistischen Lebenserwartung im Fall einer Sofortversteuerung einen zu hohen Gewinn versteuern würde, was auch nicht nachträglich korrigiert werden kann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!