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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Deutsche Regelung zur Umsatzsteuerorganschaft bestätigt

Nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs ist die deutsche Vorgabe, dass der Organträger auch Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist, unionsrechtskonform.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über zwei Vorlagefragen des Bundesfinanzhofs entschieden und dabei festgestellt, dass die deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft mit EU-Recht vereinbar sind. Insbesondere ist es zulässig, dass das Umsatzsteuergesetz den Organträger zum Steuerschuldner bestimmt. Die Anträge auf Rückerstattung der entrichteten Umsatzsteuer durch die klagenden Organträger werden damit keinen Erfolg haben.

Der EuGH hat dem Gesetzgeber jedoch trotzdem Hausaufgaben mitgegeben, denn er hat erneut darauf hingewiesen, dass die deutsche Voraussetzung eines Über- und Unterordnungsverhältnisses in der Organschaft nicht dem EU-Recht entspricht. Stattdessen muss auch eine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften mit enger wirtschaftlicher Verflechtung möglich sein. In diesem Zusammenhang hat der EuGH auch festgestellt, dass es für die finanzielle Eingliederung einer Organgesellschaft allein auf eine Mehrheitsbeteiligung durch den Organträger ankommt. Eine Mehrheit der Stimmmen muss der Organträger dagegen nicht haben.

Schließlich hält der EuGH die deutsche Vorgabe, nach der jeder Teil des Organkreises eine eigene UStIdNr erhält und eine eigene Zusammenfassende Meldung abgeben muss, für unzulässig. Nach dem EU-Recht kann der ganze Organkreis für Zwecke der Umsatzsteuer nur eine Steuernummer haben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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