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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug aus Leistungen für private Interessen nicht möglich

Eine GmbH hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungen, die in erster Linie den privaten Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Angehörigen dienen.

Wenig überraschend hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass einer Kapitalgesellschaft kein Vorsteuerabzug aus Leistungen zusteht, die ihrem objektiven Inhalt nach unmittelbar den privaten Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau dienen und mit denen ihnen erhebliche wirtschaftliche Werte zugewandt worden sind. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kapitalgesellschaft mittelbar die Stärkung der Gesamttätigkeit des Unternehmens bzw. der Stärkung der Einsatzfähigkeit und Motivation ihres Geschäftsführers und der Beschäftigten bezweckt haben mag. Ein Vorsteuerabzug wäre nur dann denkbar, wenn die bezogene Eingangsleistung nicht über das hinausgeht, was erforderlich und unerlässlich ist, um die eigene unternehmerische Tätigkeit zu ermöglichen, der Vorteil des Geschäftsführers oder seiner Frau allenfalls nebensächlich ist und die Kosten der Eingangsleistung kalkulatorisch im Preis der getätigten Ausgangsumsätze enthalten sind. Das war hier nicht der Fall.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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