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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kostendeckelungsregelung im Fall einer Leasingsonderzahlung

Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.

Für den Fall, dass die für den Firmenwagen eines Unternehmers nach der 1 %-Regelung anzusetzenden Beträge die Gesamtkosten für das Fahrzeug im jeweiligen Jahr übersteigen, gewährt der Fiskus aus Billigkeitsgründen eine Kostendeckelung. Die Beträge für die Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dann höchstens mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen. Zu diesen Gesamtkosten zählt allerdings auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern die anteilige Leasingsonderzahlung. Auch wenn diese bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern im Jahr ihres Abflusses in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, hat der Bundesfinanzhof die Meinung des Finanzamts bestätigt, dass die Sonderzahlung für die Ermittlung der fiktiven Gesamtkosten des Fahrzeugs periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!