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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug für Stromspeicher zu einer Photovoltaikanlage nicht möglich

Weil ein Batteriesystem nicht für die Stromproduktion aus einer Photovoltaikanlage zwingend notwendig ist, ist auch der Vorsteuerabzug nicht möglich, wenn der damit gespeicherte Strom später privat verbraucht wird.

Ein Stromspeicher gehört nicht zu den für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, da er nicht der Produktion von Solarstrom dient. Mit dieser Begründung hat sich das Finanzgericht Baden-Württemberg den Urteilen anderer Finanzgerichte angeschlossen und den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Stromspeichers für den später privat verbrauchten Strom verneint. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass der Stromspeicher im Hinblick auf den Vorsteuerabzug eigenständig zu beurteilen ist, und zwar unabhängig davon, ob das Speichersystem zeitgleich mit der Photovoltaikanlage oder nachträglich angeschafft bzw. in Betrieb genommen worden ist. Der Anschaffungszeitpunkt ändert also nichts am Ausschluss des Vorsteuerabzugs für den Stromspeicher.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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