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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Solidaritätszuschlag ab 2020 vorerst verfassungskonform

Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.

Obwohl 2019 der Solidarpakt II ausgelaufen ist, gilt der Solidaritätszuschlag weiter fort - wenn auch in eingeschränkter Form, die nur noch einen kleinen Teil der Steuerzahler belastet. Eine Klage, die den Soli ab 2020 als verfassungswidrig rügt, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg nun allerdings abgewiesen. Das Gericht meint, die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ermögliche die Wahl zwischen einer Ergänzungsabgabe und einer Steuererhöhung, solange die dem Bund und den Ländern zustehenden Steuern nicht ausgehöhlt werden.

Außerdem müsse eine Ergänzungsabgabe weder befristet noch nur für einen kurzen Zeitraum erhoben werden, obwohl eine verfassungsgemäß beschlossene Ergänzungsabgabe verfassungswidrig werden kann, wenn sich die für die Einführung maßgebenden Verhältnisse grundlegend ändern. Allerdings bestünde der wiedervereinigungsbedingte zusätzliche Finanzierungsbedarf des Bundes, z.B. im Bereich der Rentenversicherung, fort. Außerdem habe der Gesetzgeber die konkrete fiskalische Ausnahmelage hinreichend deutlich erkennbar gemacht, meint das Gericht. Auch die fehlende Einbeziehung von Körperschaften in die Abschmelzung des Solidaritätszuschlags infolge der völlig anderen Tarifstruktur sei zulässig. Der Kläger hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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