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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zweifel am Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen mit EU-Recht vereinbar ist.

Für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Davon ausgenommen sind aber Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Dieses Aufteilungsgebot im Hotelgewerbe hatte der Bundesfinanzhof bisher bestätigt, hat inzwischen aber ernstliche unionsrechtliche Zweifel daran.

Der Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der entschieden hatte, dass eine einheitliche Leistung, die aus einem Haupt- und einem Nebenbestandteil, besteht, für die bei getrennter Erbringung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten würden, nur zu dem für die Hauptleistung geltenden Mehrwertsteuersatz zu besteuern ist, und zwar auch dann, wenn der Preis jedes Bestandteils, der in den gezahlten Gesamtpreis einfließt, bestimmt werden kann. Dem klagenden Hotelbetrieb hat der Bundesfinanzhof daher die Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids bewilligt. Das letzte Wort in dieser Frage muss aber erst noch der Europäische Gerichtshof sprechen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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