Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fälligkeitserfordernis für die Zehn-Tages-Regelung

Die Zuordnung von Zahlungen zum vergangenen Kalenderjahr im Rahmen der Zehn-Tages-Regelung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfordert, dass die Zahlung erst um den Jahreswechsel herum fällig geworden ist.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Kalenderjahr anfallen, dem Kalenderjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Schon vor längerem hat der Bundesfinanzhof die Frist für diese kurze Zeitspanne mit zehn Tagen festgelegt. In einem neuen Urteil haben die Richter nun aber noch klargestellt, dass die Zahlung in diesem Zehn-Tages-Zeitraum auch fällig geworden sein muss. Im Streitfall ging es um die Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli, die aber erst kurz nach dem Jahresende gezahlt worden war.

Hier hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt beigepflichtet, dass der Abzug im Vorjahr ausscheidet, weil die Steuer bereits viel früher fällig geworden war. Andernfalls könnten Nachzahlungen für bereits längst fällig gewordene Verpflichtungen zu einem vom Zeitpunkt der Zahlung unabhängigen Betriebsausgabenabzug führen, was dem nur in engen gesetzlichen Grenzen durchbrechbaren Kassenprinzip bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung widersprechen würde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!