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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sacheinlagen können gutgläubig erworben werden

Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.

Für die Gründung einer GmbH muss das Stammkapital durch Einlagen der Gesellschafter gebildet werden. Die Einlagen können sowohl durch Geldmittel als auch in der Einbringung von Sachmitteln erbracht werden. Falls nun eine Sache als Einlage erbracht wird, kann ein gutgläubiger Erwerb durch die Vor-GmbH erfolgen. Die Vor-GmbH besteht während der Gründungsphase einer GmbH bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist somit auch die Einbringung von Sachen möglich, die dem Einlegenden selbst nicht mehr gehören. Wird, wie im zugrunde liegenden Fall, Inventar als Sacheinlage eingebracht, das der Einlegende bereits zur Sicherheit übereignet hat, kann die GmbH dennoch Eigentum daran erwerben. Hinsichtlich der Gutgläubigkeit kommt es auf den für die Vor-GmbH handelnden Geschäftsführer und den Mitgründer, nicht hingegen auf die Gutgläubigkeit des Sacheinlegers an.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!