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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entlastung für gestiegene Energiekosten

Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.

Enorm gestiegene Energiepreise nach Beginn des Ukrainekriegs haben die Regierungskoalition Ende März dazu veranlasst, ein weiteres Entlastungspaket für die Bürger aufzulegen. Darin enthalten ist eine ganze Reihe von Maßnahmen, die vor allem Familien und Geringverdienern helfen sollen. Dazu gehören direkte Zuschüsse und eine auf drei Monate befristete Entlastung bei Mobilitätskosten.

Weil von den Entlastungen die unterschiedlichsten Regelungen und Leistungen betroffen sind, gibt es hier kein einheitliches Entlastungsgesetz. Stattdessen werden für die Umsetzung mehrere verschiedene Gesetzgebungsverfahren bemüht und die Bundesländer mit ins Boot geholt. Ein Teil der steuerlichen Regelungen ist gleich in das Gesetzgebungsverfahren für das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeflossen, mit dem die Regierung die gesetzgeberische Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket angestoßen hat.

Trotzdem hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, alle Maßnahmen noch im Sommer in Kraft treten zu lassen. Die befristete Absenkung der Mobilitätskosten beispielsweise soll von Juni bis August laufen. Hier ist ein Überblick der jetzt beschlossenen Maßnahmen:

  • Energiepreispauschale: Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis bekommen einen einmaligen Zuschuss von 300 Euro brutto zum Gehalt. Der Zuschuss ist jedoch steuerpflichtig, sodass der genaue Auszahlungsbetrag vom individuellen Steuersatz abhängt. Selbstständige erhalten den Zuschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

  • Kinderbonus: Ergänzend zum Kindergeld bekommen Familien für jedes Kind einen Einmalbonus von 100 Euro. Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 entsprechend erhöht und über die Familienkassen ausgezahlt. Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wird aber auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

  • Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen wird um nochmals 100 Euro auf dann 200 Euro erhöht.

  • Spritpreise: Befristet für drei Monate wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe in den Monaten Juni bis August auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Das entspricht einer Preisreduzierung für Benzin um 30 Cent und für Diesel um 14 Cent pro Liter. Die Absenkung soll voll an die Verbraucher weitergegeben werden.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Ebenfalls befristet auf drei Monate führt die Koalition ein Monatsticket für 9 Euro pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr ein. Dazu werden die Regionalisierungsmittel so erhöht, dass die Bundesländer dies organisieren können. Das Ticket startet nach aktueller Planung am 1. Juni und soll dann im Regionalverkehr bundesweit jeweils für einen Kalendermonat gelten.

  • Heizung: Haus- und Wohnungseigentümern soll es leichter gemacht werden, alte Heizungsanlagen auszutauschen. Ab 2024 soll jede neue eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.


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