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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fünftel-Regelung bei Einkünften aus Langzeitvergütungsmodell

Ein Langzeitvergütungsmodell erfüllt die Anforderungen an eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, bei der die Steuer nach der günstigeren Fünftel-Regelung berechnet wird.

Statt Aktienoptionsmodellen werden mit Führungskräften immer häufiger Langzeitvergütungsmodelle vereinbart, bei denen am Ende eines mehrjährigen Zeitraums eine Zusatzvergütung auf der Grundlage der Geschäftsentwicklung in diesem Zeitraum gezahlt wird. Solche Zahlungen aus einem Langzeitvergütungsmodell erfüllen die Voraussetzungen einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat. Damit ist die Lohnsteuer auf die Zusatzvergütung nach der günstigeren Fünftel-Regelung zu berechnen.

Im Streitfall hatte das Finanzamt dem klagenden Unternehmen zunächst eine Lohnsteueranrufungsauskunft erteilt, in der es die Anwendung der Fünftel-Regelung bestätigt hat, diese Auskunft dann aber einige Jahre später wieder aufgehoben. Diese Aufhebung sah der Bundesfinanzhof als rechtswidrig an, weil die ursprüngliche Auskunft korrekt war, sich an der Rechtslage nichts geändert hatte und das Finanzamt auch sonst keine substanziellen Gründe für die Aufhebung der Anrufungsauskunft genannt hatte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!