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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage

Aus den Kosten für eine notwendige Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Wenn die Installation einer Photovoltaikanlage zu einem Dachschaden führt, ist die steuerliche Behandlung der anschließenden Reparatur nicht ganz einfach. In Bezug auf die Umsatzsteuer hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass kein Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Handwerkerleistungen möglich ist. Das Gericht folgt dem Argument des Finanzamts, dass der Anteil der unternehmerischen Verwendung der Reparaturen nach der Gesamtnutzung des Gebäudes zu beurteilen sei, und da diese weniger als 10 % betrage, komme ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht.

Das Urteil ist jedoch in mehrerlei Hinsicht problematisch. Dazu gehört die Tatsache, dass das Gesetz einen Ausschluss des Vorsteuerabzugs nur für überwiegend nichtunternehmerisch genutzte Gegenstände regelt, nicht aber für sonstige Leistungen wie im Fall einer reinen Reparatur. Außerdem ist auch ein anderer Aufteilungsmaßstab als der Umsatzschlüssel für das Gebäude als Ganzes denkbar. Daher muss der Bundesfinanzhof sich den Fall nochmals in der Revision ansehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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