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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufbewahrung von Rechnungen

Die Finanzverwaltung ändert die Regelungen für die vereinfachte Aufbewahrung von mit elektronischen Kassensystemen erstellten Kleinbetragsrechnungen.

Das Bundesfinanzministerium hat sich zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Rechnungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen geäußert und den Umsatzsteueranwendungserlass angepasst. Bisher war dort geregelt, dass es für die mit den elektronischen Kassen ausgestellten Kleinbetragsrechnungen ausreichend ist, wenn Tagesendsummenbons aufbewahrt werden.

Jetzt heißt es stattdessen, dass es genügt, wenn ein Doppel des Kassenbelegs aus den unveränderbaren digitalen Aufzeichnungen reproduziert werden kann, die auch die übrigen steuerlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zeitgerechtigkeit der Erfassung. Aufbewahrungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben davon unberührt. Statt einer papiergebundenen genügt nun also auch eine digitale Dokumentation. Die Änderung gilt für alle offenen Fälle, bis zum 31. Dezember 2021 kann aber auch noch nach der alten Regelung mit Tagesendsummenbons verfahren werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!