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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuer bei der Überlassung von Betriebsvorrichtungen

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, in welchen Fällen die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von dauerhaft eingebauten Betriebsvorrichtungen gilt.

Während die Vermietung von Gebäuden von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, wenn der Vermieter bei einer gewerblichen Vermietung nicht zur Umsatzsteuer optiert, unterliegt die Vermietung von Maschinen und anderen Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer. Schwierig wird es, wenn von der Umsatzsteueroption kein Gebrauch gemacht wird und fest eingebaute Betriebsvorrichtungen nicht separat sondern gemeinsam mit dem Gebäude vermietet werden. Der Bundesfinanzhof hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen nur in den Fällen gilt, in denen diese in einem separaten Vertrag eigenständig vermietet sind, oder ob sie auch Fälle umfasst, in denen die Vermietung der Maschinen Teil der umsatzsteuerfreien Gebäudevermietung ist und damit als Nebenleistung zu dieser eigentlich steuerfrei sein müsste.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!