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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sinken 2022 erstmals einzelne Beitragsbemessungsgrenzen in Westdeutschland, während andere Werte konstant bleiben oder nur geringfügig steigen.

Zum 1. Januar 2021 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte wieder an die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr angepasst. Pandemiebedingt sind die Löhne 2020 im Bundesdurchschnitt um 0,15 % gesunken, womit sich erstmals eine Absenkung bei einer Bemessungsgrenze ergibt. Großteils bleiben die Werte jedoch unverändert oder steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung lediglich in Ostdeutschland.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sinkt im Westen um 600 Euro auf 84.600 Euro (7.050 Euro mtl.). Im Osten steigt sie dagegen um 600 Euro auf dann 81.000 Euro (6.750 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung sinkt die Grenze im Westen ebenfalls um 600 Euro auf dann 103.800 Euro (8.650 Euro mtl.). Im Osten steigt die Grenze um 1.200 Euro auf nun 100.200 Euro (8.350 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und bleibt unverändert bei 58.050 Euro (4.837,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 6.300 Euro höher bei 64.350 Euro im Jahr (5.362,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, bleibt in den alten Bundesländern unverändert bei 39.480 Euro im Jahr (3.290 Euro mtl.). Im Osten steigt sie dagegen um 420 Euro auf 37.800 Euro im Jahr (3.150 Euro mtl.).


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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