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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

Nicht nur im Betreuten Wohnen oder im Heim können die Kosten eines Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, sondern auch im Privathaushalt.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem akzeptiert das Finanzamt in der Regel nur dann als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn der Steuerzahler im Betreuten Wohnen oder in einem Heim wohnt. Dem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg widersprochen und sieht auch ein Notrufsystem im Privathaushalt als haushaltsnahe Dienstleistung an. Da im Bedarfsfall üblicherweise Familienangehörige Hilfe holen, ersetzt das Notrufsystem für Alleinstehende Leistungen, die sonst im Familienverbund erbracht werden. Das Finanzamt hat dennoch Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Die Klägerin erhält unterdessen Unterstützung vom Bund der Steuerzahler, der die Klage als Musterverfahren vorantreibt.

Ähnlich hatte zuvor bereits das Finanzgericht Sachsen entschieden, zu dessen Urteil ebenfalls eine Revison beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Steuerzahler in einer vergleichbaren Lage sollten daher in jedem Fall den Steuerbescheid durch einen Einspruch offen halten. Der Einspruch ruht dann automatisch bis zum Abschluss der Verfahren beim Bundesfinanzhof.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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