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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen

Die Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen hängt für Einnahmen-Überschuss-Rechner vom Tag der Übermittlung der Steuer(vor)anmeldungen ab.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die innerhalb von bis zu 10 Tagen vor oder nach dem Kalenderjahr abgeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, als in diesem Kalenderjahr angefallen. Während die Finanzgerichte bisher mehrheitlich allein auf den Zeitpunkt der Zahlung abstellen, verlangt die Finanzverwaltung nach wie vor, dass sowohl die Zahlung selbst als auch die Fälligkeit dieser Zahlung in den Zehn-Tages-Zeitraum fallen muss. Eine Ausnahme gilt bei der Zahlung per Lastschrift: Ist das Konto am Tag der Übermittlung der Steueranmeldung gedeckt, gilt die Zahlung als an diesem Tag geleistet.

Damit aber auch die Fälligkeit der im Januar gezahlten Steuervorauszahlungen noch in den Zehn-Tages-Zeitraum fällt, muss auch die Lohnsteueranmeldung oder Umsatzsteuervoranmeldung spätestens am 10. Januar ans Finanzamt übermittelt worden sein. Weil der 10. Januar 2021 ein Sonntag war und sich die Abgabefrist damit auf den 11. Januar 2021 verschoben hat, können daher nach derzeitigem Stand der Verwaltungsauffassung nur diejenigen Steuerzahler die im Januar gezahlten Steuervorauszahlungen noch dem Jahr 2020 zuordnen, deren zugehörige (Vor-)Anmeldung bis zum 10. Januar an den Fiskus übermittelt wurde. Eine davon abweichende Handhabung kann aufgrund der automatischen Verprobung beim Finanzamt zu entsprechenden Rückfragen zur Steuererklärung führen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!