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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufteilung des Arbeitslohns aus einer Betriebsveranstaltung

Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns aus einer Betriebsveranstaltung sind die Ausgaben des Arbeitgebers gleichmäßig auf alle tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer aufzuteilen.

Trotz gesetzlicher Regelungen, Verwaltungsanweisungen und langjähriger Rechtsprechung gibt es immer wieder Streit zwischen Arbeitgebern und Lohnsteuerprüfern, ob und in welcher Höhe im Rahmen einer Betriebsveranstaltung steuerpflichtiger Arbeitslohn für die Teilnehmer entstanden ist. In einem solchen Streitfall hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden, dass bei der Bewertung des Arbeitslohns alle mit der Veranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen sind, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. Diese Gesamtkosten sind dann gleichmäßig auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Das gilt auch dann, wenn mehr Teilnehmer angemeldet waren, dann aber nicht an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die Nichtteilnahme eines Arbeitnehmers erhöht also den steuerpflichtigen Arbeitslohn der anderen Teilnehmer.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!