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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Laufzeitbezogene Betrachtung einer Leasingsonderzahlung

In welcher Höhe eine Leasingsonderzahlung sofort in voller Höhe abziehbar ist, hängt vom betrieblichen Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags ab.

Die Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen können Einnahme-Überschuss-Rechner in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abziehen. Bei einer nur teilweisen betrieblichen Nutzung ist die Sonderzahlung entsprechend nur anteilig abziehbar. Dabei ist nach Überzeugung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein der Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags entscheidend und nicht der Nutzungsanteil im Jahr der Sonderzahlung. Geklagt hatte ein Unternehmer, der das Auto im ersten Jahr nur zu 16 % privat nutzte, über den gesamten Zeitraum hinweg jedoch zu 82 %. Gegen das Urteil, laut dem nur 18 % der Sonderzahlung steuerlich anerkannt werden, hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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