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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2021

Aufgrund der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen im zweiten Halbjahr 2021 angepasst.

Für unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch) von Nahrungsmitteln und Getränken gibt das Bundesfinanzministerium für bestimmte Branchen jährlich eine Liste von Pauschbeträgen bekannt, mit der die Betriebe Warenentnahmen durch Inhaber oder Personal monatlich pauschal verbuchen und damit die Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen vermeiden können. Da seit dem 1. Juli 2020 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, hatte das Ministerium bereits 2020 die Pauschbeträge für die zweite Jahreshälfte 2020 entsprechend geändert. Auch für 2021 hatte das Ministerium Anfang des Jahres zwei unterschiedliche Halbjahreswerte bekannt gegeben, weil die Änderung des Umsatzsteuersatzes ursprünglich zum 30. Juni 2021 auslaufen sollte.

Inzwischen wurde mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz die Änderung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Ministerium hat deshalb die Pauschbeträge entsprechend aktualisiert. Nun gelten auch in der zweiten Jahreshälfte dieselben Pauschbeträge wie im ersten Halbjahr. Änderungen ergeben sich dadurch allerdings nur für Betriebe in Branchen, die typischerweise auch Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen anbieten, also neben Gaststätten auch Bäckereien, Metzgereien, Cafés und Konditoreien. Auch für den Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln wurde der Pauschbetrag fürs zweite Halbjahr angepasst.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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