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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Hinzurechnung bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Es ist verfassungskonform, dass Miet- und Pachtzinsen, die Teil der Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen.

Für die Berechnung der Gewerbesteuer sind Miet- und Pachtzinsen anteilig dem Gewinn hinzuzurechnen, sofern sie nicht den Herstellungskosten eines neuen Wirtschaftsguts zuzuordnen sind und für Wirtschaftsgüter gezahlt werden, die Teil des Anlagevermögens wären, wenn sie Eigentum des Unternehmens wären. Weil das Steuerrecht aber ein Verbot der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Wirtschaftsgüter enthält, können Miet- und Pachtzinsen bei der Herstellung solcher Wirtschaftsgüter nicht anteilig diesen zugeordnet werden und unterliegen daher in voller Höhe der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Der Bundesfinanzhof sieht in dieser unterschiedlichen Behandlung keinen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsprinzip.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!