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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Behandlung zeitraumbezogener Zuzahlungen zum Dienstwagen

Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen, die ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum geleistet werden, sind gleichmäßig auf diesen Zeitraum zu verteilen.

Einmalzuzahlungen des Arbeitnehmers für den Dienstwagen sind nach den Vorgaben der Finanzverwaltung immer in voller Höhe im Jahr der Zahlung auf den geldwerten Vorteil anzurechnen. Ein eventuell verbleibender Überschuss ist dann im Folgejahr anzurechnen, bis die Zuzahlung komplett verrechnet wurde. Diesem Grundsatz hat der Bundesfinanzhof nun für Zuzahlungen widersprochen, die ausdrücklich für einen bestimmten Nutzungszeitraum gezahlt werden. Solche Zuzahlungen sind auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.

Leistet der Arbeitnehmer also beispielsweise eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens, die auf einen voraussichtlichen Nutzungszeitraum von mehreren Jahren bezogen ist, dann ist die Zuzahlung gleichmäßig auf den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung während dieses vereinbarten Zeitraums anzurechnen. Im Streitfall ging es um eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten, die auf einen Zeitraum von 96 Monaten verteilt werden sollte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!