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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestartet

Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme kultureller Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen.

Seit Mitte Juni können sich Kulturveranstalter für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und viele andere kulturelle Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 % der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung. Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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