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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung?

Aufwendungen, die als zumutbare Eigenbelastung gelten und damit keine außergewöhnliche Belastung sind, können beim Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.

Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, kann der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen nur bei solchen Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Allerdings sind Ausgaben nicht immer in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung abziehbar, denn bei krankheitsbedingten Kosten ist die zumutbare Eigenbelastung abzuziehen und bei einer Heimunterbringung die Haushaltsersparnis. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass der Steuerbonus für diejenigen Ausgaben gewährt wird, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung abziehbar wären, wegen der zumutbaren Belastung aber nicht als solche berücksichtigt worden sind. Anders sieht es bei der Haushaltsersparnis aus, denn in dieser sind nach Überzeugung der Richter keine Aufwendungen enthalten, die einen Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen rechtfertigen würden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!