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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachweis der Pkw-Nutzung für den Investitionsabzugsbetrag

Die fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkws muss nicht zwingend mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Sowohl der Investitionsabzugsbetrag als auch die daran knüpfende Sonderabschreibung können nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Den Anteil der betrieblichen Nutzung eines Pkws, für den ein Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung geltend gemacht wurden, kann ein Unternehmer nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.

Während das Gesetz für die Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils explizite Vorgaben macht (1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode), gibt es beim Investitionsabzugsbetrag keine bestimmten gesetzlichen Nachweispflichten. Der Bundesfinanzhof sieht daher keinen Grund, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch als alleinige Nachweismethode für den Investitionsabzugsbetrag zu erzwingen. Welche alternativen Nachweise ausreichend sein können, hat der Bundesfinanzhof allerdings offen gelassen, sodass weiterhin ein korrektes Fahrtenbuch die sicherste Nachweismethode ist, zumal ein Fahrtenbuch oft für andere Zwecke (Nachweis des privaten Nutzungsanteils) ohnehin notwendig ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!