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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bewertung von Sachzuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung

Die Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer auf Sachzuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung hängt von der verwendeten Pauschalierungsregelung ab.

Bei der pauschalen Versteuerung der Vorteile und Sachzuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kann ein Unternehmen für seine Arbeitgeber zwischen den allgemeinen Pauschalierungsvorgaben des Lohnsteuerrechts und der besonderen Pauschalierungsvorschrift für Sachzuwendungen wählen. Für Kunden und andere Geschäftspartner gilt bei der Pauschalierung dagegen stets die besondere Regelung für Sachzuwendungen. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass bei der allgemeinen Pauschalierung des Sachbezugs eines Arbeitnehmers nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen sind, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen können. Die Aufwendungen für einen Eventmanager zählt der Bundesfinanzhof ausdrücklich nicht zu diesen Kosten.

Bei der besonderen Pauschalierungsregelung für Sachzuwendungen sind dagegen alle der Zuwendung direkt zuzuordnenden Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, unabhängig davon, ob sie beim Empfänger zu einem Vorteil führen können. Hier sind also auch die Kosten der Eventagentur miteinzubeziehen. Die Verfassungskonformität dieser ungleichen Behandlung rechtfertigt der Bundesfinanzhof damit, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer zwischen den beiden Pauschalierungsregelungen wählen kann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!