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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen

Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.

Anfang Februar hat sich die Große Koalition im Koalitionsausschuss auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Der steuerliche Teil dieser Beschlüsse wird mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, das Bundestag und Bundesrat bereits beraten und verabschiedet haben. Darin sind insgesamt drei Maßnahmen vorgesehen

  • Gastronomie: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

  • Kinderbonus: Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dazu wird das Kindergeld für den Monat Mai 2021 um einen Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro erhöht. Der Bonus wie das normale Kindergeld auch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, wirkt sich also primär bei Familien mit geringerem Einkommen aus.

  • Verlustrücktrag: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. Euro) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!