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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Dauer des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung

Die Fortführung des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach Ablauf von fünf Jahren ist keine erneute Verzichtserklärung und bindet damit auch nicht erneut für fünf Jahre.

Wer auch als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen und den Vorsteuerabzug geltend machen will, ist an diese Verzichtserklärung für mindestens fünf Jahre gebunden. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass diese erstmalige Verzichtserklärung solange weiterwirkt, bis sie vom Unternehmer ausdrücklich widerrufen wird. Der weitere Verzicht nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums ist daher keine erneute Verzichtserklärung, die erneut eine fünfjährige Bindung auslösen würde, sondern nur eine Fortführung des erstmaligen Verzichts. Selbst ein vorübergehendes Überschreiten der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die ursprüngliche Verzichtserklärung in sonstiger Weise. Nach Ablauf der erstmaligen Fünfjahresfrist ist der Widerruf des Verzichts und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung somit jederzeit möglich.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!