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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vermietungsobjekt als erste Tätigkeitsstätte

Bei häufigem Besuch der vermieteten Immobilie wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte, womit für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale ansetzbar ist.

Immobilienbesitzer, für die die vermietete Immobilie eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Steuerrechts ist, können für die Fahrten zum Vermietungsobjekt statt einer Kilometerpauschale nur die Entfernungspauschale geltend machen. Die Regelungen zur Entfernungspauschale gelten nämlich auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Weil es für Vermieter aber keinen Arbeitgeber gibt, der die erste Tätigkeitsstätte festlegen könnte, hat sich das Finanzgericht Köln an quantitativen Elementen orientiert und entschieden, dass die erste Tätigkeitsstätte eines Vermieters der Ort ist, an dem er mindestens 1/3 der für dieses Objekt erbrachten Tätigkeiten ausübt. Ein Vermieter, der seine Immobilie also regelmäßig für Hausmeistertätigkeiten oder aus anderen Gründen aufsucht, kann schnell diese Grenze erreichen und muss dann deutliche Abstriche bei den ansetzbaren Fahrtkosten in Kauf nehmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!