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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber ist kein Lohn

Zahlt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verursachte Verwarnungsgelder, die aber gegen den Arbeitgeber als Fahrzeughalter festgesetzt wurden, liegt kein Arbeitslohn vor.

Zahlt der Arbeitgeber als Halter eines betrieblichen Fahrzeugs ein Verwarnungsgeld, weil ihm aufgrund des Parkverstoßes eines Arbeitnehmers eine Verwarnung erteilt worden ist, dann erfolgt diese Zahlung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass es darauf ankommt, ob die Verwarnung gegenüber dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber wirksam wird.

Übernimmt der Arbeitgeber Verwarnungsgelder für Verwarnungen, die gegenüber dem Arbeitnehmer wirksam geworden sind, führt diese Übernahme auch dann zu Arbeitslohn, wenn die Zahlung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Steuern fallen aber in beiden Fällen an, denn während steuerpflichtiger Arbeitslohn immerhin beim Arbeitgeber zu Betriebsausgaben führt, sind gegenüber dem Arbeitgeber selbst festgesetzte Verwarnungsgelder vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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