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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kosten für Umrüstung von Kassen mit TSE-Modul

Statt einer Abschreibung lässt das Bundesfinanzministerium die Kosten für die Nachrüstung von Kassen auch zum Sofortabzug zu.

Durch das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wurde die Pflicht zur Ausrüstung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun festgelegt, wie die Kosten für die Implementierung der TSE und der digitalen Schnittstelle steuerlich zu behandeln sind.

Die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehenden TSE werden in verschiedenen Ausführungen angeboten. Dazu gehören z. B. USB-Sticks oder microSD-Karten. Darüber hinaus werden auch Ausführungen angeboten, bei denen die TSE in ein anderes Gerät, z. B. Drucker oder elektronisches Aufzeichnungssystem, verbaut wird. Schließlich gibt es noch Hardware zur Einbindung mehrerer TSE über ein lokales Netzwerk und Cloud-TSE. Das Sicherheitsmodul legt dabei den Charakter der gesamten TSE fest.

Eine TSE ist sowohl in Verbindung mit einem Konnektor als auch als USB-Stick, microSD-Karte oder vergleichbaren physischen Bauformen ein selbständiges Wirtschaftsgut, das aber nicht selbständig nutzbar ist. Die Aufwendungen für die Anschaffung der TSE sind daher zu aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Ein Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut oder die Aufnahme in einen Sammelposten scheiden mangels selbständiger Nutzbarkeit aus.

Nur wenn die TSE direkt als Hardware fest in die Kasse eingebaut wird, geht ihre Eigenständigkeit als Wirtschaftsgut verloren. Die Aufwendungen sind in diesem Fall als nachträgliche Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts zu aktivieren, in das die TSE eingebaut wurde, und über dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben. Zu den Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts TSE gehören auch die Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle. Laufende Entgelte für Cloud-Lösungen sind dagegen sofort als Betriebsausgaben abziehbar.

Aus Vereinfachungsgründen lässt die Finanzverwaltung aber zu, dass die Kosten für die nachträgliche Ausrüstung bestehender Kassen mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die betroffenen Unternehmer können somit also wählen, ob sie die TSE aktivieren und abschreiben oder sofort als Betriebsausgabe abziehen wollen.


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