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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2020

Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen von Lebensmitteln und Getränken an die Umsatzsteueränderungen zum 1. Juli 2020 angepasst.

Für unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch) von Nahrungsmitteln und Getränken gibt das Bundesfinanzministerium für bestimmte Branchen jährlich eine Liste von Pauschbeträgen bekannt, mit der die Betriebe Warenentnahmen durch Inhaber oder Personal monatlich pauschal verbuchen und damit die Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen vermeiden können. Da seit dem 1. Juli 2020 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, hat das Ministerium die Pauschbeträge für die zweite Jahreshälfte 2020 entsprechend geändert. Nachdem die Änderung bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind auch für das kommende Jahr zwei unterschiedliche Pauschbeträge zu erwarten. Eine Berücksichtigung der für das zweite Halbjahr 2020 abgesenkten Steuersätze bei der Umsatzsteuer erfolgt bei den Pauschbeträgen dagegen nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!