Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Härtefallregelungen zur Umrüstung von Kassen

Fast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung.

Mit großer Mehrheit hatten sich die Bundesländer angesichts der Corona-Krise für eine Verlängerung der bestehenden Nichtaufgriffsregelung zur Umrüstpflicht für elektronische Kassen ausgesprochen. Neben den in der vergangenen Ausgabe erwähnten Vorstößen wollten noch neun weitere Länder eine Verlängerung der Frist um sechs Monate gewähren.

Das Bundesfinanzministerium hat sich aber gegen die Ländermehrheit gestellt: Da mittlerweile vier Hersteller zertifizierte Sicherheitseinrichtungen anbieten würden und keine Lieferschwierigkeiten mehr hätten, sähe man trotz Corona-Krise keinen Grund für eine Verlängerung, ließ das Ministerium die Wirtschaftsverbände wissen.

Aufgrund dieser Weigerung des Bundesfinanzministeriums ist nun ein regelrechter Kleinkrieg unter den Finanzministerien von Bund und Ländern entbrannt. Inzwischen haben nämlich 15 der 16 Bundesländer eigene Härtefallregelungen erlassen, die sich zwar von Land zu Land etwas unterscheiden, aber im Wesentlichen unter denselben Grundsätzen eine weitere Verlängerung um sechs Monate gewähren. Lediglich Bremen will sich dem Druck des Bundesfinanzministeriums beugen und keine weitere Verlängerung ohne individuellen Antrag gewähren.

In fast allen Bundesländern werden die Finanzämter nun längstens bis zum 31. März 2021 nicht beanstanden, wenn ein elektronisches Aufzeichnungssystem nicht über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügt. Diese Härtefallregelung gilt, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Der Unternehmer muss bis spätestens 30. September 2020 eine TSE verbindlich bestellt oder einen Kassenfachhändler, Hersteller oder anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich mit dem funktionsfertigen Einbau der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem beauftragt haben.

  • Ist der Einbau einer cloudbasierten TSE beabsichtigt, eine solche aber noch nicht verfügbar, ist die Nichtverfügbarkeit durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Auch in diesen Fällen muss der funktionsfertige Einbau einer TSE bis zum 31. März 2021 sichergestellt werden.

Die Billigkeitsregelung gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt. Ein gesonderter Antrag beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Nachweise für das Vorliegen dieser Voraussetzungen sind aber im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzverwaltung vorzulegen. Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können oder in Bremen ansässig sind und die Umrüstung nicht bis zum 30. September 2020 realisieren können, müssen im Einzelfall entsprechende Verlängerungsanträge beim Finanzamt stellen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!