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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuersenkung: Weitere Stichworte zur Umsatzsteuersenkung

Auch bei Umtausch, Entnahmen, Kleinbetragsrechnungen und der Ist-Versteuerung sind Besonderheiten in Verbindung mit der Umsatzsteuersenkung zu beachten.

Die Umsatzsteuerenkung wirkt sich in fast allen Bereichen des Umsatzsteuerrechts aus. Hier ist ein Überblick über weitere Aspekte, die nicht bereits in separaten Beiträgen erläutert werden.

  • Umtausch: Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht und durch eine neue Lieferung ersetzt. Wird ein vor dem 1. Juli 2020 gelieferter Gegenstand nach diesem Stichtag aber vor dem 1. Januar 2021 umgetauscht, fällt für die Ersatzlieferung der ab 1. Juli 2020 geltende reduzierte Umsatzsteuersatz von 16 % oder 5 % an. Genauso wird im kommenden Jahr beim Umtausch von Waren, die im zweiten Halbjahr 2020 gekauft wurden, der höhere Steuersatz auf die Ersatzlieferung fällig.

  • Entnahmen: Für Entnahmen aus dem Betriebsvermögen gilt umsatzsteuerlich dasselbe wie für Lieferungen und sonstigen Leistungen. Entsprechend ist der Steuersatz auf die Entnahme anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Entnahme gilt. Bei Entnahmen aus dem Betrieb vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gilt daher ein Steuersatz von 16 % oder 5 %.

  • Ist-Versteuerung: Auch bei der Ist-Versteuerung sind für Entgelte vor dem 1. Juli 2020 zu Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Stichtag nachträglich die neuen Umsatzsteuersätze anzuwenden. Umgekehrt ist für Zahlungen nach der Steuersatzänderung zu Leistungen oder Teilleistungen, die vor dem 1. Juli 2020 ausgeführt wurden, die auf diese Beträge entfallende Umsatzsteuer nach den alten Steuersätzen zu berechnen.

  • Kleinbetragsrechnungen: Bei Rechnungen über Kleinbeträge, Fahrausweisen und Belegen im Reisegepäckverkehr kann die Umsatzsteuer für Leistungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführt werden, mit dem leicht gerundeten Prozentsatz von 13,79 (Regelsteuersatz) bzw. 4,76 (ermäßigter Steuersatz) von den Rechnungsbeträgen errechnet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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