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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuersenkung: Erstattung von Pfandbeträgen

Für die Berichtigung der Umsatzsteuer bei der Erstattung von Pfandbeträgen lässt die Finanzverwaltung eine vereinfachte Zuordnung zu den jeweiligen Steuersätzen zu.

Die Erstattung von Pfand bei der Leergutrückgabe ist eine Entgeltminderung, die eine Umsatzsteuerberichtigung beim ursprünglichen Umsatz zur Folge hat. Weil man dem Leergut in der Regel nicht ansieht, wann und damit zu welchem Steuersatz das Produkt gekauft wurde, lässt der Fiskus für die Steuerberichtigung zur Vermeidung von Abgrenzungsproblemen ein vereinfachtes Verfahren zu: Pfandbeträge, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 erstattet werden, können mit den bis Juni 2020 geltenden Steuersätzen berichtigt werden. Ab dem 1. Oktober 2020 ist bei der Erstattung von Pfandbeträgen dann die Umsatzsteuer nach den ab Juli 2020 geltenden Steuersätzen zu berichtigen.

Nach der Rückkehr zu den höheren Steuersätzen im Januar 2021 gilt die Vereinfachungsregelung analog: Leergutrückgaben von Januar bis März 2021 sind mit den niedrigeren Umsatzsteuersätzen zu berichtigen, die bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Der Dreimonatszeitraum in der Vereinfachungsregelung unterstellt, dass das Leergut viermal jährlich umgeschlagen wird. Bei anderen Umschlagszeiträumen ist der Dreimonatszeitraum entsprechend zu kürzen oder zu verlängern und ggf. mit dem Finanzamt abzustimmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!